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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



II. Vertragsschluss
 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.



III. Lieferung
 

  1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. Mit Ausnahme von wirksam vereinbarten Fixterminen stehen die vereinbarten Lieferzeiten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
  2. Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Lieferzeiten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
  3. Ereignisse höherer Gewalt: Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen sowie sonstigen unverschuldete Betriebsstörungen, die die Erfüllung unserer Verpflichtung behindern, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen (maximal 14 Werktage andauernden) Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann von uns unter angemessener Fristsetzung die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht, so kann der Kunde zurücktreten. Ist ein Fixgeschäft vereinbart, so bleiben die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Befinden wir uns in Lieferverzug und will der Kunde vom Vertrag zurücktreten, so hat er uns eine angemessene Frist zur Leistung von mindestens 2 Wochen zu setzen, es sei denn, die Fristsetzung ist nach dem Gesetz entbehrlich.
  5. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Kunde.
  6. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Lager berechnet.
  7. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  8. Wenn, infolge des Verschuldens des Kunden, die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.



IV. Mindestbestellwert
 

  1. entfällt



V. Eigentumsvorbehalt
 

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
    Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Zeit nach dem Gefahrübergang gegen die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Er ist ferner verpflichtet, die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der Beschädigung der Vorbehaltsware auf dem Transportwege zu versichern. Bei Verlust, Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware hat uns der Unternehmer unverzüglich zu informieren und uns auf Verlangen sämtliche, die Vorbehaltsware betreffende Schadensunterlagen, insbesondere Schadensgutachten, zur Verfügung zu stellen, uns bestehende Versicherungen bekannt zu geben und uns nach seiner Wahl entweder den Versicherungsschein oder aber ein vom Versicherer für unsere Vorbehaltswaren ausgestellten Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V. 2, 3, 5, 7 und 8 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  7. Wir sind ferner nach entsprechender Vorankündigung gegenüber dem Unternehmer berechtigt, die Forderungsabtretung gegenüber dem Drittschuldner offenzulegen. Wird der Liefergegenstand zusammen mit einer anderen Ware, die uns nicht gehört, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Unternehmers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Unternehmer vereinbarten Preises als abgetreten.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren Wert die versichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigen.
  9. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
  10. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch die Unternehmer stets für uns vorgenommen. Insoweit gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Unternehmer steht uns das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Ware zu. Für die durch die Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung entstehenden Sachen, an denen wir Voll- oder Miteigentum erwerben, gelten im übrigen die Regelungen für Vorbehaltsware -soweit sie sich auf Unternehmer beziehen- sinngemäß.



VI. Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.



VII. Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtlich Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristsetzung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    Verborgene Mängel sind uns in Textform und unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entdeckung anzuzeigen.
  5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
    Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursache haben.
  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.



VIII. Haftungsbeschränkung
 

  1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen -insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes- vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Abschnitte VI und VII entsprechend.
  2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
    1. bei Vorsatz,
    2. bei grober Fahrlässigkeit unseres Inhabers/unserer Organe oder leitenden Angestellten,
    3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    4. bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
    5. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

  3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
    Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.



IX. Zahlung
 

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne des Kunden gerechtfertigt ist, kann durch Durchführungsbestimmungen eine Ausnahme von dieser Regelung gesetzt werden.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungspreis zahlbar:
    1. nach Ausstellung der Rechnung innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto,
    2. Reparaturrechnungen innerhalb 10 Tagen netto
    3. im Bankeinzugsverfahren mit 3 % Skonto.
  3. Abänderungen der Regulierungsweise sind auszuhandeln und werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns anerkannt.
  4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
  5. Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem der Betrag auf einem unserer Konten ohne Vorbehalt verfügbar ist. Kosten für Auslandszahlungen gehen allein zu Lasten des Käufers.
  6. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
  7. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
  8. Die Zahlung hat ausschließlich in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung zu erfolgen.
  9. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  10. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.
  11. Blockaufträge sind jedoch zulässig. Diese können in den Durchführungsbestimmungen geregelt werden.
  12. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig.
    Das Nähere kann in Durchführungsbestimmungen geregelt werden.



X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.



XI. Umgehungsverbot
 

  1. Umgehungen der Zahlungs- und Lieferbedingungen, insbesondere auch durch Kommissionsgeschäfte, sind unzulässig.



XII. Datenschutz
 

  1. Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschrift des Datenschutzgesetzes gesperrt und vertraulich behandelt. Jeder Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an infostollenwerk-koelnde oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Fax oder Post.
  2. Wir behalten uns jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.



XIII. Schlussbestimmungen
 

  1. Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmung tritt dann eine sinngemäß naheliegende gesetzliche Regelung.